Als Wahlärztin habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Die Bezahlung erfolgt daher bar (oder per Überweisung). Sie erhalten von mir eine detaillierte Honorarnote, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Damit erhalten Sie, je nach Krankenkasse, bis zu 80% der Kassenleistung rückerstattet. Da die WGKK seit 1.7.2019 auch den vaginalen Ultraschall vergütet, erhalten Patientinnen der WGKK nun sogar etwas mehr Geld rückerstattet als bisher.